Selbständig neben dem Beruf: Was du als Arbeitnehmer beachten musst

Auf den Punkt: Neben dem Beruf in die Selbständigkeit starten ist ein sanfter Einstieg in die Selbständigkeit.

Selbständig neben dem Beruf: Was muss man als Arbeitnehmer beachten

Nebenberuflich selbstständig zu sein hat den Vorteil, ein sicheres Einkommen aus dem Hauptberuf zu beziehen, während das eigene Unternehmen nach und nach aufgebaut werden kann. Um dir den Einstieg in die (nebenberufliche) Selbstständigkeit übersichtlicher und einfacher zu gestalten, teile ich in diesem Artikel die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen sowie die steuerlichen Regelungen mit dir.

Die gute Nachricht: Dank Optionen wie der Kleinunternehmerregelung ist der Verwaltungsaufwand relativ gering. Lies weiter und du wirst sehen: Einen Nebenerwerb anzumelden ist leichter als gedacht.   Dieser Artikel wird dir wertvolle Tipps geben und Zeit und Nerven sparen!

 

Selbstständig und gleichzeitig angestellt: rechtliche Grundlagen

Als nebenberuflich selbstständig giltst du, wenn dein Einkommen aus der Selbstständigkeit wirtschaftlich eine untergeordnete Rolle spielt. Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht. Außerdem sollte der Zeitaufwand nicht den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bilden. Genaugenommen: Du solltest maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Weiterhin gilt, dass du keine Angestellten beschäftigst, mit Ausnahme einer einzelnen Minijob-Stelle.

Willst du dich nebenberuflich selbstständig machen, ist es ratsam, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Bei entsprechenden Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen ist das sogar verpflichtend. Verbieten darf dir dein Arbeitgeber deine Nebentätigkeit allerdings nicht generell, denn laut § 12 GG besteht das Recht der freien Berufswahl. Wenn allerdings deine Arbeitsleistung durch deine Nebentätigkeit beeinträchtigt wird oder deine Tätigkeit eine Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber darstellt, darf dieser dir deine nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen.

Bist du verbeamtet, kannst du auch nebenberuflich selbstständig tätig sein. Dabei darf deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht mehr als 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitsstunden ausmachen, und deine Einnahmen dürfen nicht mehr als 40 Prozent deines monatlichen Endgehalts betragen.

In einer Teilzeitstelle kannst du eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben, solange deine Tätigkeit klar den Nebenjob-Charakter behält. Orientiere dich dabei an denselben Kriterien wie bei einer Vollzeitstelle: Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit sollte deutlich geringer sein als dein Gehalt, und dein zeitlicher Aufwand darf nicht den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bilden. In der Praxis gilt ein Richtwert von maximal 20 Wochenstunden für deine selbstständige Tätigkeit. 

Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn dein Arbeitsvertrag, dein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Anzeigepflicht vorsieht. Besteht keine solche Regelung, ist die Information rechtlich nicht verpflichtend. Eine kurze Rückmeldung kann dennoch sinnvoll sein, um Irritationen zu vermeiden, falls dein Arbeitgeber später zufällig davon erfährt. Das Verbot von Konkurrenztätigkeiten gilt auch für Teilzeitkräfte. Sobald deine Selbstständigkeit erhebliche Überschneidungen mit der Tätigkeit deines Arbeitgebers hat, kann dieser die Tätigkeit untersagen.

Selbstständig neben Vollzeitjob: Steuern und Versicherungen

Wenn du angestellt und selbstständig bist, zahlst du zunächst ganz normal die Einkommensteuer für deine hauptberufliche Tätigkeit weiter. Die Einkommensteuer fällt zusätzlich auf deine selbstständigen Gewinne an. Sie wird erst nachträglich berechnet, sobald dein Gewinn feststeht. Der Steuersatz liegt zwischen 6 und 42 Prozent plus Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag. 

Die Gewerbesteuer zahlst du nur als Gewerbetreibende und erst ab 24.500 EUR Gewinn pro Jahr. Liegt dein Gewinn darüber, wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Dein Finanzamt setzt dafür den Gewerbesteuermessbetrag fest. Von der Umsatzsteuer kannst du dich als Kleinunternehmerin befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Dann darfst du allerdings keine Vorsteuer abziehen.

Gründest du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG, kommt zusätzlich die Körperschaftsteuer hinzu. Sie beträgt 15 Prozent des Einkommens der juristischen Person. Je nach Tätigkeit können weitere Abgaben anfallen, etwa Kammerbeiträge oder Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Bei einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit fällt keine zusätzliche Sozialversicherungspflicht an, da die Pflichtbeiträge bereits durch deinen Angestelltenjob gedeckt sind. Deine Krankenversicherung läuft weiter; eine formale An- oder Ummeldung ist nicht erforderlich.

Damit die Krankenkasse deine Tätigkeit als Nebentätigkeit einstufen kann und deine Krankenversicherungsbeiträge unverändert bleiben, informierst du die Krankenkasse im Voraus. Du erhältst anschließend einen kurzen Fragebogen mit Angaben zu Arbeitszeit, Einkommen und Umfang deiner Tätigkeit.

Selbst wenn du im Nebenberuf mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du weiterhin als nebenberuflich selbstständig gelten. Entscheidend ist, dass der Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit weiterhin im Angestelltenjob liegt. ​​Die gesetzliche Krankenversicherung prüft im Einzelfall, ob du vorrangig als Arbeitnehmerin oder selbstständig tätig bist. Dabei zählen sowohl die aufgebrachte Zeit als auch das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zu den wichtigsten Kriterien für die Einordnung. 

Falls du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und in einem anderen Bereich nebenberuflich selbstständig tätig wirst als im Hauptberuf, solltest du sicherheitshalber nachfragen, ob sich ggf. etwas an Konditionen/Tarifen ändert. In meinem Fall war keine Rückfrage nötig, weil meine Neben- und Haupttätigkeit demselben beruflichen Tätigkeitsbereich zugeordnet sind.

Nebenerwerb anmelden

Wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit musst du auch ein Nebengewerbe anmelden. Die einzelnen Schritte hängen davon ab, ob du eine GmbH oder eine UG gründest oder freiberuflich tätig bist oder Einzelunternehmer. Ist dein Nebenerwerb gewerblich, meldest du ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Du füllst ein Anmeldeformular aus, zahlst eine geringe Gebühr und erhältst anschließend deine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) als offiziellen Nachweis deiner Geschäftstätigkeit.

Wenn deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Du meldest deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Unabhängig davon, ob du gewerblich oder freiberuflich startest, musst du dich beim Finanzamt melden. Dort erhältst du deine Steuernummer für Rechnungen und Steuererklärungen. Zusätzlich solltest du klären, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Je nach Tätigkeit können eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft, eine Mitgliedschaft bei der IHK bzw. Handelskammer und ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich sein.


Du weißt schon, womit du dich gerne nebenberuflich selbstständig machen möchtest, aber die Bürokratie schreckt dich noch ab?

Ich erkläre dir Schritt für Schritt, was du beachten musst. Für deinen smoothen Start in die nebenberufliche Selbständigkeit.😊


Selbstständig neben dem Beruf: Zum Schluss noch ein paar Tipps

Obwohl du mit Hauptjob oder Familie wahrscheinlich alle Hände voll zu tun hast, musst du für deine Selbstständigkeit keine Nächte durchmachen. Du musst gut haushalten mit deiner Energie und vor allem mit deiner Zeit. Wenn du nach Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung nur eine oder zwei Stunden arbeitest, ist das schon ein Erfolg! Ansonsten kannst du dir am Wochenende oder an Feiertagen Zeit für dein Business nehmen.

Was vielen Gründern hilft, ist Klarheit darüber, was sie in dieser begrenzten Zeit eigentlich tun möchten. Wenn du noch nach einer passenden Idee suchst oder dich inspirieren lassen willst, findest du in meinem Artikel „Womit selbstständig machen als Frau?“ eine Auswahl an Geschäftsideen, die sich gut nebenberuflich umsetzen lassen.

Und falls du die grundlegenden Schritte noch einmal in kompakter Form nachlesen möchtest, empfehle ich dir meinen Leitfaden zum „Einstieg in die nebenberufliche Selbstständigkeit“. Er ist die ideale Ergänzung zu diesem Artikel.

Was mir persönlich in der Startphase am meisten geholfen hat, war der Austausch mit Frauen, die denselben Weg gehen. Leider habe ich damals nur Gruppen mit US-Fokus gefunden. Das war trotzdem super, aber in vielen Fragestellungen habe ich mich dennoch alleine gefühlt.
Genau deshalb entsteht gerade der Side Business Circle – eine Community für Frauen, die ihr Business neben dem Beruf aufbauen möchten und motivierende, unterstützende Gleichgesinnte suchen.

Katja Fritsch

Hi, ich bin Kat.

Marketing-Strategin mit Fokus auf ganzheitlichem Web Design – für selbstständige Frauen, die nachhaltig wachsen wollen.

Du möchtest zusammenarbeiten? Dann kontaktiere mich gerne.

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