Einstieg in die nebenberufliche Selbständigkeit(2025)

Auf den Punkt: Dein Start in die nebenberufliche Selbständigkeit ist leichter als gedacht. 1. ggf. Arbeitgeber infromieren 2. Krankenkasse in Kenntnis setzen 3. ggf. Gewerbe anmelden 4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. 5. Rechtliche Inhalte aufsetzen (Verträge, Datenschutz, AGBs etc.)

Einstieg in die nebenberufliche Selbständigkeit: Deine Ersten Schritte (2025)

Aus eigener Erfahrung weiß ich: Der Gedanke, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, kann verlockend sein – und gleichzeitig ziemlich herausfordernd.

Vielleicht fühlst du dich wie ich vor ein paar Jahren:

Du willst mehr als nur 9-to-5. Du willst deine eigene Idee verwirklichen, ein Herzensprojekt starten, aber ohne gleich den festen Job aufzugeben. Dann ist eine nebenberufliche Selbständigkeit genau das Richtige.

Ich zeige dir in diesem Blogbeitrag, wie du unkompliziert nebenberuflich gründen kannst und was du dabei rechtlich bzw. organisatorisch beachten musst.

 

Was bedeutet nebenberufliche Selbständigkeit?

Bevor wir uns damit befassen, wie du mit der Nebenberuflichen Selbständigkeit starten kannst, möchte ich einmal darauf eingehen, was nebenberufliche Selbständigkeit überhaupt umfasst.

Nebenberufliche Selbständigkeit bietet die Möglichkeit, neben dem Hauptberuf ein eigenes Unternehmen aufzubauen oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Dieser Schritt kann eine großartige Möglichkeit sein, deine Leidenschaft zu verfolgen oder bzw. und dadurch zusätzliches Einkommen zu generieren.

Selbstverständlich erledigst du die Arbeit außerhalb deiner Arbeitszeiten deines Angestelltenverhältnisses.

Achtung: Per Definition widmest du dieser Tätigkeit weniger Zeit als deinem Hauptberuf. Das ist besonders wichtig, da es sonst zu Konsequenzen bezüglich Deiner Kranken und Sozialversicherung kommen könnte.

selbstständig machen neben dem beruf: Deine ersten schritte

Ich kenne es aus eigener Erfahrung: Man will nichts falsch machen und die damit verbundene Unsicherheit kann ganz schön stressen. Aber ich kann dir versichern: Nebenberuflich zu gründen, ist leichter als du denkst.

Das solltest du beachten:

1.    Informiere deinen Arbeitgeber zeitnah: In den meisten Fällen ist es vertraglich geregelt, dass du deinen Arbeitgeber darüber informierst, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Ich musste damals ein Formular ausfüllen, in dem ich meine Tätigkeit beschreiben, sowie die wöchentliche Stundenanzahl angeben musste. Zudem war meine Zustimmung zu den gesetzlichen Regelungen durch eine Unterschrift erforderlich.

Beachte: Deine nebenberufliche Selbständigkeit darf nicht in Konkurrenz zu deinem Angestelltenverhältnis sein, beispielsweise dürftest du keinen Auftrag von einem Wettbewerber deines Arbeitgebers annehmen.

2.    Informiere deine Krankenkasse: Auch wenn sich für dich prinzipiell nichts ändert, ist es wichtig, die Krankenkasse über deinen Nebenerwerb zu informieren. Sollte dein Nebeneinkommen dein Haupteinkommen irgendwann signifikant übersteigen, kann das Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus haben. Deine Krankenkasse will daher über dein Vorhaben informiert sein.

3.    Zeitmanagement: Sei dir der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bewusst. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass du nicht mehr als 10 Stunden am Stück arbeiten darfst, und es gibt vorgeschriebene Ruhezeiten. Eine gute Balance zu finden ist entscheidend, denn dein Nebenerwerb darf die Ausführung deines Vollzeitjobs keinesfalls beeinträchtigen. Andernfalls kann dies negative Konsequenzen haben.

4.    Freiberuf oder Gewerbe: Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberuflerin tätig sein kannst, hängt von deiner Arbeit ab. Als Webdesignerin musste ich z.B. ein Gewerbe anmelden. Hier erfährst du, was zu den sogenannten “Katalogberufen” zählt.

5. Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung: Solange dein Gesamtumsatz im Gründungsjahr unter 25.000 EUR und im Folgejahr unter 100.000 EUR bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die Grenzen wurden dieses Jahr nochmal ordentlich angehoben und in den meisten Fällen, gehe ich davon aus, dass du in dem Rahmen bleiben solltest und damit die Regelung in Anspruch nehmen. Sofern du willst!
Natürlich kannst du dich auch bewusst gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Mein Tipp: Ich habe mir direkt einen Steuerberater an die Seite geholt, noch bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe. Die Kosten kannst du steuerlich geltend machen, und du kannst dir sicher sein, bestens beraten zu sein.

Anmeldung & Formalitäten

Gewerbeanmeldung: Falls deine Tätigkeit auch die Anmeldung eines Gewerbes voraussetzt, meldest du das einfach beim Gewerbeamt an. Das kostet dich je nach Ort zwischen 20 und 65€.

Mein Tipp: Fasse dich nicht zu eng mit deiner Gewerbebezeichnung. Denke gerne auch schon etwas weiter und größer. So vermeidest du, dass wenn sich dein Business entwickelt, du direkt Änderungen in deiner Anmeldung vornehmen musst.

Finanzamt informieren: Informiere das Finanzamt über deine selbstständige Tätigkeit. Du erhältst dann eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (es sei denn du nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch). Das passiert ganz einfach über den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen kannst du einfach über das online Portal Elster absenden.

Vertragsunterlagen: Bevor du deine Dienstleistungen anbietest, solltest du Vertragsvorlagen aufsetzen. So sicherst du dich rechtlich ab. Zumindest ein grobes Vertrags-”gerüst” zu haben, bevor du erste Kundengespräche führst, ist hilfreich, damit du nach erfolgreicher Unterhaltung direkt auch alle Unterlagen verschicken kannst.

Rechtliches (für Websites & Onlineshops): Bereite AGBs, Datenschutzerklärung & Impressum vor.

Mein “How-Not-TO-DO-it”-Tipp

Bitte beachte: Das hier ist keine rechtliche Beratung oder Empfehlung, ich teile lediglich meine Meinung.

Ich habe damals Vertragsvorlagen aus einem amerikanischen Onlineshop gekauft. Das kann ich dir nicht empfehlen.

Ich würde heute einfach online nach Vertragsvorlagen für den deutschen Markt suchen und z.B. mit Hilfe von ChatGPT auf meine Bedürfnisse anpassen.

Wenn du dir zu 100% sicher sein willst, kannst du natürlich mit einem Anwalt zusammenarbeiten. Dieser kann dir die Unterlagen entweder erstellen oder bestehende Materialien überprüfen. Das kann allerdings sehr schnell sehr kostspielig werden. Ich hatte das damals angefragt und ein Angebot über mehrere Tausende Euro erhalten.

Selbständig machen neben dem Beruf:
Jetzt bist du startklar.

Wenn du dich um die oben genannten Punkte gekümmert hast, bist du - theoretisch - auch schon startbereit.
Aus Erfahrung weiß ich aber, dass es sich manchmal nicht so anfühlt.

Mir hat der Austausch mit anderen besonders geholfen.

Leider gab es keine Community, die exklusiv für Frauen, die nebenberuflich selbständig sind (oder es werden wollen).
Das ändert sich jetzt - mit dem Side Business Circle (SBC)!

Mit dem SBC entsteht gerade eine richtig coole Gemeinschaft und du hast die Chance von Anfang an dabei zu sein.

Der Vorteil? Du kannst aktiv mitgestalten.

Für den Anfang ist die Membership kostenlos. Sobald der SBC im Laufe des nächsten Jahres kostenpflichtig wird, werden alle Gründungsmitglieder einen exklusiven Sonderpreis bekommen.

Wenn du also Lust hast, auf Austausch, Inspiration & Expertinnenwissen – dann bewirb dich jetzt!

Fazit: So leicht geht es, dich Selbstständig zu machen neben dem beruf

Nebenberuflich zu gründen ist - finde ich - ein sanfter Einstieg in die Selbstständigkeit. Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen lassen sich gut meistern, vor allem, wenn du strukturiert vorgehst und dir frühzeitig Unterstützung von einem Steuerberater holst.
Mit der richtigen Vorbereitung kannst du so entspannt und voller Motivation mit deinem Herzensprojekt starten.

Nebenberuflich gründen:
Häufig gestellte fragen

  • In den meisten Fällen ja. Schau in deinen Arbeitsvertrag und informiere dich über Meldepflichten.

  • Du musst klären, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder du freiberuflich tätig sein darfst. In jedem Fall musst du den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” an dein Finanzamt melden. Diesen kannst du elektronisch über Elster [hier] übermitteln.

  • Wichtig ist, dass deine Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit dein Haupteinkommen nicht übersteigen. So stellst du sicher, dass du deinen Versicherungsstatus behältst (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).

  • Von der Kleinunternehmerregelung kannst du bis 25.000 € Gesamtumsatz im Gründungsjahr Gebrauch machen. Im Folgejahr beträgt die Grenze 100.000 €. Als Kleinunternehmer bist du gem. §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  • Ja, das geht - genau so habe ich auch angefangen. Auch hier gilt, dass du für deine nebenberuflichen Selbständigkeit weniger Zeit aufwendest und weniger Einkommen erzielst, als in deiner Haupttätigkeit.

  • Freiberufler üben sogenannte “Katalogberufe” aus. Eine Übersicht dazu findest du [hier]. Freiberufler müssen im Gegensatz zum Gewerbetreibenden, kein Gewerbe anmelden. Für Laien kann es schwer sein, zu beurteilen in welche Kategorie man fällt. Ich empfehle dir, dich hier steuerlich beraten zu lassen.

Katja Fritsch

Hi, ich bin Kat.

Marketing-Strategin mit Fokus auf ganzheitlichem Web Design – für selbstständige Frauen, die nachhaltig wachsen wollen.

Du möchtest zusammenarbeiten? Dann kontaktiere mich gerne.

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